Haus bei Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Paare bekomme mehr Informationen entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann mehr Informationen... die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsknappheit: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau durchlebt eine Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Gleichzeitig ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Nach Expertenmeinung hat sich die Marktlage in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären heuer allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Abnahme von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen zeigen, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit den Zeiten des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf enorme Baukosten, erhebliche Zinssteigerungen und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Sondersituation bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum man jetzt nicht zögern sollte



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Signale dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April dieses Jahres stieg der Europace-Hauspreisindex (EPX) gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 mehr lesen... Prozent. Diese Richtung könnte sich verhärten.

 

Warum jetzt kaufen?



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das vorteilhafte Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des anhaltenden Mietanstiegs erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Phase, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potenzielle Käufer sollten daher diese Chance ergreifen und kaufen. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine individuelle Finanzierungslösung für Sie entwickelt.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Wohnungsmarktkrise: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Neubauten erlebt Probleme und wird zukünftig den Druck auf dem Mietmarkt steigern. Zeitgleich steigen die Immobilienpreise wieder. Warum es jetzt Zeit ist zu kaufen.

Nach Ansicht von Experten hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Neubaus von Wohnungen gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch hohe Kosten für Bau, Grund und Finanzierung verhindern dies.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein 20,6-prozentiger Rückgang zum Vorjahr, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen verdeutlichen, die aktuellen Verhältnisse für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf massive Baukosten, deutliche Zinsanstiege und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Sondersituation bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Preise HIER für Immobilien in Deutschland im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Interessenten jetzt zuschlagen sollten



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Anzeichen dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise seit vier Monaten steigen. Im April 2024 stieg der Europace-Hauspreisindex (EPX) gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit einem Anstieg von 1,25 Prozent am stärksten verteuerten. Diese Bewegung könnte sich verhärten.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich potentiellen Käufern aktuell mehr Spielraum. Das Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Phase, in der die Preise noch günstig sind und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potenzielle Käufer sollten daher diese Chance ergreifen und kaufen. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein neutraler Finanzierungsberater eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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